REHA-ANTRAG/ WUNSCH- u. WAHLRECHT
Stationäres Heilverfahren
Das stationäre Heilverfahren beantragen Sie vor Antritt des Heilverfahrens gegebenenfalls
- über den Sie behandelnden Arzt
- bei Ihrer Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger
Bei Bewilligung des stationären Heilverfahrens werden die Kosten für die Behandlung vom Kostenträger, d. h. der Krankenkasse oder der Rentenversicherung übernommen und von uns mit diesem direkt abgerechnet.
Reservierung und Anmeldung
Sollten Sie sich für einen Aufenthalt in unserem Hause entschieden haben, vereinbaren Sie bitte einen Anreisetermin mit uns. Die Reservierung wird von uns nach Eingang des Anmeldeformulars fest vorgenommen. Falls Sie ihre Anmeldung bis zu zwei Wochen vor Anreise absagen, entstehen Ihnen keine Kosten. Für spätere Abmeldungen behält sich das Haus eine entsprechende Berechnung vor. Bei vorzeitiger Abreise aus Gründen, welche das Haus nicht zu vertreten hat, werden weitere drei Tage berechnet, falls für diesen Zeitraum eine anderweitige Belegung nicht möglich ist.
Die Kurtaxe wird extra berechnet.
Reha-Antrag
Sind Sie zu Hause und wollen einen Antrag auf Rehabilitation stellen, dann sollten Sie sich zunächst fragen, was Sie von einer Rehabilitation erwarten. Die Antwort auf diese Frage ist ein wichtiger Anhaltspunkt beim Gespräch mit dem Arzt und bei der Stellung eines Antrages auf Rehabilitation. Geht es beispielsweise darum, nach einer Erkrankung wieder gesund zu werden und in den normalen Alltag zurückzukehren oder ist bereits abzusehen, dass sich aus der Erkrankung möglicherweise eine Berufsunfähigkeit ergeben könnte?
Generell ist es also wichtig, den Reha-Antrag mit einem klaren Ziel in Angriff zu nehmen und dies auch mit dem behandelnden Arzt zu besprechen, denn er ist letztlich derjenige, der über die medizinische Notwendigkeit einer Reha- Maßnahme entscheidet und Ihren Reha Antrag unterstützt.
Antragstellung in drei Schritten
1. Schritt
Gehen Sie zu Ihrem behandelnden Hausarzt bzw. zu dem entsprechenden Facharzt, bei dem Sie in Behandlung sind, er hilft Ihnen dabei, den Reha-Antrag zu stellen.
2. Schritt
Anhand der vorliegenden Diagnose und der einzelnen Befunde erstellt der Hausarzt einen Befundbericht, der dem Reha-Antrag beigefügt wird.
3. Schritt
Der ausgefüllte Reha Antrag, der Selbstauskunftsbogen sowie der ärztliche Befundbericht werden vom Arzt per Post an den zuständigen Reha-Kostenträger geschickt.
Beratung zum Reha-Antrag
Generell ist es sinnvoll, sich vor und während des Antragsverfahrens ausführlich beraten zu lassen. Hierzu wenden Sie sich am besten an eine der folgenden Stellen
- Ihre Krankenkasse
- die zuständige Gesetzliche Rentenversicherung
- die gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation
- die unabhängigen Patientenberatungen
- www.unabhaengige-patientenberatung.de
- den Sozialverband VdK Deutschland
www.vdk.de - den Sozialverband Deutschland
www.sovd.de
Wunsch- und Wahlrecht
Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht. Achten Sie besonders darauf, dass die Klinik von unabhängiger Stelle zertifiziert wurde und somit nach hohen, regelmäßig überprüften Qualitätsstandards therapiert. So ist die Kurpark-Klinik z. B. nach DIN ISO EN 9001:2008 und den Richtlinien 5.0 der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) degemed.de zertifiziert.
Ergänzen Sie Ihren Antrag mit einem entsprechenden Vorschlag, denn Sie haben nach § 8 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik Ihrer Präferenz auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Ein Rehabilitationsträger (z. B. der Gesetzlichen Krankenversicherung) ist auch nicht berechtigt, Ihrem Wunsch nur unter der Bedingung nachzukommen, dass Sie eventuell entstehende Mehrkosten als Differenz zum Pflegesatz einer vom Rehabilitationsträger bevorzugten Einrichtung selber zahlen.
Eine solche Zuzahlungspflicht sieht das Gesetz nicht vor! Es gilt das Sachleistungsprinzip, d. h., Sie haben gegenüber dem Kostenträger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf Kostenerstattung.
Üben Sie also Ihr Wunschrecht aktiv aus!
Weitere nützliche Informationen erhalten Sie auch über den Arbeitskreis Gesundheit: www.arbeitskreis-gesundheit.de oder direkt über die kostenfreie Ruf-Nr. 0800 100 6350.
Private Krankenversicherung (KPV)
Ob die PKV die Kosten für ein Heilverfahren übernimmt, ist vom Umfang des individuell abgeschlossenen Vertrags des Patienten abhängig. Bitte überprüfen Sie als Privatpatient im Vorhinein Ihren Versicherungsschutz.
Bescheid und Widerspruch
Nach sozialmedizinischer Begutachtung und versicherungsrechtlicher Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid des Kostenträgers. Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Oftmals wird nach einem Widerspruch die Rehabilitation genehmigt - zögern Sie also nicht, Ihr Widerspruchsrecht auszuüben. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie kurzfristig um eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl, denn Ihrem Wunsch nach einer bestimmten Klinik ist zu entsprechen.
Hingegen bestimmt der Kostenträger Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen.
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